eBay kontaktiert nun bereits seit einiger Zeit auch selbst Hersteller von Markenartikeln und bietet denen an, Produkte bei eBay in einem besonderen Rahmen zu präsentieren.eBay wird hoffentlich nicht wie Mitbewerber Amazon selbst als Händler tätig.
19 Feb 09
von admin schonnebeck.de - Kategorie: Gärten in Schonnebeck
Sprechstunden: Am 1. Samstag in den Monaten März bis Oktober von 11 bis 12 Uhr im Vereinsheim.
Erweiterte Vorstandsitzungen jeweils beginnend um 19 Uhr im Vereinsheim:
06.04.2009
06.07.2009
05.10.2009
04.01.2010
Der Vorsitzende der deutschen Monopolkommission, Justus Haucap, will eBay beobachten. Es stehe zu befürchten, dass der Online-Marktplatz seine einzigartige Stellung im Privathandel zu Lasten der Nutzer missbrauche, sagte der Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg am Montag der Journalisten-Internetseite ruhrbarone.de.
«Wenn ich privat einen Kindersitz fürs Auto verkaufen will, kann ich auf den nächsten Flohmarkt warten oder aber den Sitz bei eBay einstellen. Viele andere vernünftige Alternativen habe ich nicht», sagte Haucap. Zudem könne man vermuten, dass eBay seine starke Stellung im Online-Markt auf Kosten der Verbraucher ausnutze. «Erst vor kurzem hat die Online-Börse ihre Preise für den Privathandel erhöht. Das sollte man beobachten», fügte er hinzu.
Die aus fünf Mitgliedern bestehende Monopolkommission mit Sitz in Bonn ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Die Kommission erstellt alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt. Ebenfalls alle zwei Jahre nimmt sie Stellung zur Wettbewerbsentwicklung auf den Telekommunikationsmärkten, im Postbereich, auf Strom- und Gasmärkten sowie bei der Bahn.
Quelle:www.wortfilter.de
17 Feb 09
von admin schonnebeck.de - Kategorie: WordPress & PC
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ häufig als Synonyme gebraucht, obwohl dies juristisch nicht korrekt ist. Entsprechend kommt es auch im Online-Handel immer wieder vor, dass Unternehmer ihre Produkte im Internet mit Aussagen wie „24 Monate Garantie“ oder „2 Jahre Garantie“ bewerben, obwohl sie eigentlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte oder besser, die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers meinen.
Im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher versteht man unter einer Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung vertraglich eingeräumte freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Käufer (Händler- oder Herstellergarantie). Dabei verpflichtet sich der Garantiegeber, für eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache oder dafür, dass die Kaufsache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, vgl. § 443 Abs. 1 BGB) verschuldensunabhängig einzustehen.
Im Unterschied dazu versteht man unter der Gewährleistung im Kaufrecht die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer gemäß §§ 437 ff. BGB. Diese beziehen sich auf die Mangelfreiheit der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Käufer und sind (nur) im Verhältnis Käufer – Verkäufer bindend. Nach § 438 Abs. 1 Nr.3 BGB verjähren die Mängelansprüche des Käufers im Regelfall nach zwei Jahren. Beim Verkauf gebrauchter Waren im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) sowie im Rahmen reiner B2B-Geschäfte kann die Verjährungsfrist hinsichtlich einzelner Mängelrechte gemäß § 475 Abs. 2 BGB individualvertraglich oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf zwölf Monate verkürzt werden.
Die wirksame Vereinbarung einer Garantie setzt eine Garantieerklärung des Verkäufers bzw. Herstellers voraus. Diese bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form und kann auch konkludent, etwa durch entsprechende Aussagen in der Werbung abgegeben werden.
Für den Verbrauchsgüterkauf ist jedoch § 477 BGB zu beachten, der vom Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers vor Irreführung eingeführt wurde. Danach ist der Käufer im Rahmen der Garantieerklärung auf seine gesetzlichen Mängelrechte hinzuweisen sowie darauf, dass diese von der Garantie nicht berührt werden. Die Erklärung muss den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers enthalten. Sie ist außerdem einfach und verständlich abzufassen und muss dem Verbraucher auf Wunsch in Textform mitgeteilt werden. In der Praxis werden Garantieerklärungen des Herstellers häufig in Form eines Garantiescheins der Verkaufsverpackung beigelegt.
Nach § 477 Abs. 3 BGB führen Verstöße gegen die Formvorschriften des § 477 BGB nicht zur Unwirksamkeit der Garantieverpflichtung. Die Verpflichtung des Garantiegebers gegenüber einem Verbraucher bleibt also bestehen, auch wenn die Garantieerklärung nicht den Formerfordernissen des § 477 BGB entspricht.
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 04.07.2008 - Az. 6 W 54/08 – begründet ein Verstoß gegen die Formvorschrift des § 477 BGB im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher zugleich auch einen erheblichen Wettbewerbsverstoß, da es sich bei dieser Vorschrift um eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handele und der Verstoß auch keine bloße Bagatelle im Sinne des § 3 UWG darstelle.
In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte ein Händler im Internet mit der Aussage „24 Monate Garantie auf dieses Produkt!“ geworben, ohne den Verbraucher zugleich auf seine gesetzlichen Mängelrechte hinzuweisen sowie darauf, dass diese von der Garantie nicht berührt werden. Zur Begründung seiner Entscheidung zog das Gericht seinerzeit Art. 5 II b UGP-Richtlinie im Wege der richtlinienkonformen Auslegung heran. Insoweit reiche es aus, dass die Zuwiderhandlung geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich zu beeinflussen. Diese Voraussetzung sei hier schon deshalb erfüllt, weil die Anziehungskraft der Garantieerklärung merklich relativiert wäre, wenn dem Verbraucher zugleich mitgeteilt worden wäre, dass die Gewährleistungsfrist für das als „neu“ bezeichnete Kaufobjekt ohnehin 2 Jahre beträgt (§§ 438 I Nr. 3, 475 II BGB).
Hinweis: Nach dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb am 30.12.2008 (UWG-Reform) ergäbe sich die Wettbewerbswidrigkeit eines Verstoßes gegen die Formvorschrift des § 477 BGB im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher wohl unmittelbar aus § 5 Abs. 1 Nr. 7 UWG n. F. i. V. m. § 3 Abs. 2 UWG n. F..
Langjährige Garantiezusagen, die sich auf die Freiheit von Mängeln, insbesondere die Haltbarkeit eines Materials, einer Konstruktion oder eines Werkes beziehen, sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie bei normaler Abnutzung sachlich zutreffend und für den Kunden nicht praktisch bedeutungslos sind (BGH GRUR 1958, 455; BGH GRUR 1976, 146, 147). Dagegen ist es bedenklich, wenn eine langjährige Garantie blickfangmäßig in der Werbung hervorgehoben wird, nach den Vertragsbedingungen aber nur geringfügige Leistungen versprochen werden, die den Erwartungen der Verbraucher nicht gerecht werden (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Auflage, § 5 Rn. 7.144 m. w. N.). Ebenso kann eine langjährige Garantie im Hinblick auf die Lebens- oder Gebrauchsdauer der Ware für den Verbraucher wertlos sein, etwa weil sich wegen der vielfältigen Ursachen von Schäden die Garantiepflicht kaum jemals beweisen lässt (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O.). Die Werbung mit einer unbefristeten, über 30 Jahre hinausgehenden Garantiezusage hat die Rechtsprechung als irreführend angesehen, weil eine solche Verpflichtung mit § 202 Abs. 2 BGB kollidiere und deshalb nicht wirksam eingegangen werden könne (BGH GRUR 1994, 850, OLG Frankfurt GRUR 2006, 247).
Wer anstatt mit einer Garantieleistung zu werben, den Verbraucher lediglich auf dessen gesetzliche Mängelrechte (Gewährleistungsrechte) hinweisen möchte, sollte dies nicht in zu auffälliger Weise tun, da er sonst Gefahr läuft, in unzulässiger Weise mit einer Selbstverständlichkeit zu werben. Die Mängelrechte der §§ 437 ff. BGB stehen dem Käufer nämlich Kraft Gesetzes zu. Deutlich hervorgehobene Aussagen wie „Bei uns erhalten Sie 2 Jahre Gewährleistung.“ oder „24 Monate Gewährleistung“ in Produktangeboten, die sich (auch) an Verbraucher richten, täuschen dem Verbraucher einen besonderen Vorteil gegenüber anderen Waren gleicher Gattung oder Konkurrenzangeboten vor, der bei objektiver Betrachtung jedoch nicht besteht. Ein solches Verhalten konnte im Hinblick auf Nr. 10 des Anhangs I der UGP-Richtlinie bereits nach der früheren Rechtslage als irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG a. F. eingestuft werden. Seit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb am 30.12.2008 (UWG-Reform) regelt § 3 Abs. 3 UWG n. F. i. V. m. Nr. 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG n. F. ausdrücklich, dass die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, gesetzlich bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar, eine stets unzulässige geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.
Wer als Unternehmer im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher mit einer Garantie werben möchte, sollte stets klarstellen, dass er dem Käufer eine solche Garantie auch tatsächlich einräumen will bzw. dass der Hersteller des beworbenen Produkts eine entsprechende Garantie tatsächlich gewährt. Soll dem Verbraucher tatsächlich eine Garantie (sei es eine Händler- oder eine Herstellergarantie) eingeräumt werden, so müssen hierbei die Formerfordernisse des § 477 BGB gewahrt werden. Soll der Verbraucher dagegen lediglich auf seine gesetzlichen Mängelrechte hingewiesen werden, so darf dieser Hinweis nicht so gestaltet sein, dass mit einer Selbstverständlichkeit geworben wird. Im Übrigen sind bei langjährigen Garantiezusagen stets die berechtigten Erwartungen des Durchschnittsverbrauchers zu berücksichtigen, die durch die Werbung hervorgerufen werden.
Quelle:www.it-recht-kanzlei.de
17 Feb 09
von admin schonnebeck.de - Kategorie: WordPress & PC
eBay beendet die Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen (VHS). Sowas kann man natürlich nicht so deutlich sagen, in der eBay-Sprache heißt das “Veränderungen rund um das VHS-Programm 2009″.
Dazu schrieb eBay den Trainern:
Liebe Programmverantwortliche, liebe Trainerinnen und Trainer,
eBay hat am 6. Oktober 2008 weitreichende Veränderungen innerhalb seiner globalen Organisation bekannt gegeben. Mit dieser Nachricht möchten wir Ihnen persönlich erläutern, warum wir uns zu diesem Schritt entschieden haben und was die Veränderungen für das Unternehmen, unsere Kunden sowie Sie als unsere Partner bedeuten.
Aktuell findet eine weltweite Neuorganisation des Unternehmens statt. Als Teil der geplanten Veränderungen, werden in Europa bestimmte Bereiche in Teams in London sowie in der Schweiz neu zusammengestellt. Die geplanten Veränderungen haben jedoch keine Auswirkung auf die bestehende, lokale Kundenservice-Organisation am Standort Dreilinden sowie auf die dort ansässigen Tochterunternehmen. eBay macht diese entscheidenden Schritte, um interne Abläufe zu vereinfachen, die einzelnen eBay-Marktplätze besser aufeinander abstimmen zu können und damit letztlich die Position als grösste und beliebteste Shopping-Plattform im Internet zu behaupten.
Im Rahmen der Neuorganisation des Unternehmens und dem damit verbundenen Aufbau international operierender Teams haben wir uns dafür entschieden, das VHS-Programm ab Anfang März nicht mehr in der bisherigen Form fortzuführen. Sie haben in den vergangenen Jahren in hohem Maße Kompetenz rund um eBay erworben und dies in zahlreichen eBay-Kursen an Ihre Schüler vermittelt.
Vielen Dank für diese Unterstützung!
Bitte beachten Sie, das Ihnen das Portal:
http://education.ebay.de/vhs
ab Anfang März nicht mehr in gewohnter Art und Weise zur Verfügung steht. Neuanmeldungen, Kurseinträge, Bestellung von Merchandise, das Einlösen von PayPal-Gutscheinen und die Nutzung der Kurssuche werden dann nicht mehr möglich sein.
Bis zu diesem Zeitpunkt können kursbegleitende Materialien online bestellt werden.
Wir planen, Ihnen auch weiterhin in regelmässigen Abständen aktualisierte Basisinformationen und Trainerpräsentation zu eBay auf einer speziellen Informationsseite anzubieten. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in einer gesonderten Nachricht.
Wir möchten uns für die erfolgreiche Zusammenarbeit und Ihr Engagement in den letzten Jahren bedanken und hoffen, dass Sie eBay auch weiterhin die Treue halten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren zukünftigen Kursen.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-VHS-Team
Ich halte diese Sparmaßnahmen eBays für sehr kurzsichtig: Immerhin waren die VHS-Kurse ja als reine eBay-Werbeveranstaltungen angelegt und geeignet, den schlechten Ruf eBays etwas zu verbessern.
Bei den meisten Online-Auktionären tut sich nicht viel: Der Vorsprung eBays scheint so uneinholbar groß, dass sich kaum jemand traut, in diesem Markt richtig aktiv zu werden. amprice dagegen will etwas bewegen, siehe die folgende Pressemitteilung:
Hannover. „Vereine drei Online-Marktplätze zu einem. Versehe diesen mit vielen benutzerfreundlichen Tools für Händler und Käufer.“ An dieser Aufgabe hätte wohl auch Herkules seine helle Freude gehabt. Das, was amprice-Geschäftsführer Markus Burgdorf (44) in den vergangenen zwölf Monaten mit seinem 15-köpfigen Team in Deutschland und 20 indischen Programmierern auf die Beine gestellt hat, kann sich sehen lassen. Fast eine Million Artikel mussten von den alten Markplätzen besteauktion.de, azubo.de und amprice.de auf die neue Plattform www.amprice.de mit ihrer ausgefeilten und bedienerfreundlichen 2.0-Software übertragen werden. Allein 400.000 Zeilen Programmcode wurden dazu geschrieben.
Statt wie bisher drei Marktplätze mit unterschiedlichen Funktionen und verschiedener Programmierung parallel zu betreiben, laufen amprice, AZUBO und BesteAuktion in Zukunft auf einer skalierbaren technischen Basis, verfügen aber über unterschiedliche Zugänge, die der jeweiligen Marke Rechnung tragen.
Zum 1. Februar beginnt für die rund 320.000 amprice-Mitglieder und alle neuen Marktplatzbesucher eine andere Dimension des Handels: Sie können kaufen, verkaufen, tauschen, ausschreiben und verschenken. Alles auf einer Plattform. Und wenn gewünscht auch wie im Basar öffentlich sichtbar um den besten Preis feilschen. Hinzu kommen der Immobilienhandel und b2b-Geschäfte. Last but not least ein separater FSK 18-Bereich mit Altersnachweis. „Wir sind heute mit rund einer Million Angeboten aus den Altmarktplätzen an den Start gegangen, die jetzt von den Mitgliedern reaktiviert werden“, sagt der amprice-Geschäftsführer.
Von vorn herein hat Markus Burgdorf den internationalen Markt im Fokus: Daher ist die Plattform komplett zweisprachig in Deutsch und Englisch.
Die Sicherheit des Handelns ist für einen Online-Marktplatz besonders wichtig. Hier hat amprice in den letzten Jahren erfolgreich Kontrollmechanismen entwickelt, die für das neue System noch verfeinert wurden. Zahlungsvorgänge können ab 1. Februar nun auch über den Treuhandanbieter iclear abgesichert werden: Alle Händler, die den Online-Paymentprovider iclear in ihre Angebote einbinden, erhalten 1000 Euro für Bezahlvorgänge geschenkt. Nachdem diese Summe aufgebraucht ist, entrichtet der Händler lediglich 0,9 Prozent vom Warenumsatz – das ist in der Branche konkurrenzlos günstig. Voraussetzung: Die Interessenten müssen sich vor dem ersten Deal über amprice bei iclear anmelden. „Auf die Sicherheit der Kaufvorgänge legen wir besonderen Wert. Da freut es uns natürlich, dass uns Focus online bereits 2008 als die sichere Alternative zu ebay bezeichnete“, berichtet Burgdorf. Im neuen System sind auch sofortüberweisung, Moneybookers und Paypal als Zahlungssysteme eingebunden.
Hinzu kommen Bereiche, die nur bestimmten Mitgliedergruppen zugänglich sind: zum Beispiel die b2b-Handelsmöglichkeit oder der Bereich für pharmazeutische Artikel. So berücksichtigt amprice 2.0 die unterschiedlichen Bedürfnisse von Käufern und Verkäufern. 16 Mitgliedertypen sind im neuen System vorgesehen, vom Käufer über verschiedene Verkäuferstufen bis hin zu Spezialisten, wie vereidigten Auktionatoren oder Apothekern. Jede Mitgliedergruppe verfügt über eigene Rechte und besondere Möglichkeiten - ein Beitrag zur Sicherheit der Marktplatznutzer. Ein Auktionator kann zum Beispiel seine Artikel mit dem üblichen Aufgeld versteigern, eine Funktion, die im Gespräch mit Auktionatoren immer wieder gewünscht wurde. Im Pharmaziebereich ist es nur Apotheken erlaubt, Artikel einzustellen. Diese müssen sich vorher für den Bereich freischalten lassen, damit amprice die Verkaufsberechtigung prüfen kann.
In einem b2b-Bereich mit Zugangsbeschränkung für die nicht gewerblichen Mitglieder können Händler und Hersteller unterschiedlichster Produkte größere Stückzahlen und Posten handeln – und dann aufgeteilt auf der für alle zugänglichen Plattform an den Endverbraucher weiterverkaufen. „Wir decken so die gesamte Kette vom Hersteller bis zum Endverbraucher ab. Mit amprice 2.0 definieren wir den Begriff Marktplatz neu. Besonders flexibel sind bei uns die Preisfindungen. Eine neue Funktion erlaubt, wie im Basar öffentlich miteinander zu feilschen – obwohl es natürlich auch weiterhin Auktionen und Festpreise gibt“, sagt der Geschäftsführer.
Neben Sicherheit zählt die einfache Bedienung zu den Stärken von amprice 2.0: „Wir setzen auf aktuelle Technologie, skalierbare Systeme und Mehrsprachigkeit. Durch unsere modulare Struktur können wir weitere Märkte schnell starten und Ergänzungen am System vornehmen.
„Jeder Mitgliedstyp hat unterschiedliche Anforderungen an die Plattform“, erklärt Geschäftsführer Markus Burgdorf, „während der private Anbieter seine Offerten gerne manuell einstellt, braucht der gewerbliche Anbieter und zum Teil auch der Sammler höhere Automatisierungsgrade, um größere Angebotszahlen online anzubieten.“ Deshalb war es für amprice in der Vorbereitungszeit besonders wichtig, eine Schnittstelle anzubieten, die eCommerce-Dienstleistern und Shopsystem- Anbietern eine leichte Zusammenarbeit mit dem neuen System ermöglicht. Als Partner konnten bereits
• etope
• PlentyMarkets
• Dreamrobot
• Afterbuy
• Auctionstudio
• eFulfillment
gewonnen werden, die dieser Tage das neue System in ihre Tools und Systeme integrieren. Mit diesen Partnern deckt amprice über 90% des Marktes ab. In enger Zusammenarbeit mit etope wurde der bewährte ampricelister auf das neue System umgestellt und steht als Lister-Tool allen Nutzern der Plattform kostenfrei zur Verfügung.
Das neue System erlaubt es auch, geschlossene Benutzergruppen zu definieren, innerhalb derer ein Anbieter ausschließlich von ihm ausgewählten Kunden Angebote unterbreitet.
Manche Artikelgruppen verlangen eine tägliche Aktualisierung des Preises oder der verfügbaren Artikelanzahl. Hier bietet amprice bereits seit über einem Jahr mit einem selbst entwickelten Tool die Möglichkeit, mit nur 5 Minuten Zeitaufwand pro Tag tausende Angebote aktuell zu halten.
Besondere Vorteile genießen Premium-Mitglieder: Sie verfügen über einen Wissensvorsprung gegenüber allen anderen. Preisentwicklungen und Suchanfragen zu bestimmten Produkten sind für sie über einen Knopfdruck abrufbar. Statistiken über ihre Lieblingskategorie bekommen sie automatisch geliefert und sind so Trends schneller auf der Spur. Ab der Anmeldung ist jeder für drei Monate Premium-Mitglied – und entscheidet danach selbst, ob er diese Vorteile weiter für monatlich 9,95 Euro nutzen will.
Neben der Suchfunktion verfügt das neue amprice auch über eine Browsing- Funktion. Clou: Über eine nach Kategorien geordnete Live-Funktion lassen sich alle Auktionen in einem Bildschirmfenster darstellen, die nur noch weniger als fünf Minuten laufen. Bei aussichtsreichen Auktionen kann sich so ein Schnäppchenjäger noch kurzfristig einschalten. Die Seite aktualisiert sich von selbst. So kann man seine Lieblingskategorie auf einem eigenen Bildschirm laufen lassen und ist immer aktuell informiert. Gebote meldet ein unaufdringliches optisches Signal. „Wir bieten dem Besucher auch eine neue Erlebniswelt. Man kann bei uns viel spielen und unsere einzigartige Suchfunktion in spannenden Funktionen ausprobieren“, sagt Markus Burgdorf. Allein für die Darstellung der Suchergebnisse gibt es hunderte Varianten, die genau auf die Kriterien des Suchenden reagieren. Die Tageszeitung „Neue Presse“ aus Hannover hat die neue komfortable Suchfunktion vorab in einer Beta-Version getestet. Ihr Urteil: „Sehr gut, wenn sie im Echtzeitbetrieb so läuft! Ihr Ergebnis kann auch ohne neuen Suchlauf bereinigt werden.“ (Neue Presse vom 15.10.2008)
Dabei gibt es drei Suchansichten: Die klassische in Listenform mit dem Suchergebnis, angezeigt als Bild mit dem Preis. Eine Matrix-View nach bestimmten Parametern. Und die grafische Sicht – sie stellt Auktionslaufzeiten und Artikel farblich dar.
Interessant ist das neue System auch für alle, die ihr eigenes Online-Angebot um einen Marktplatz erweitern möchten. amprice liefert für Firmen einen fertig designten Marktplatz im jeweils gewünschten Look als Whitelabel-Marktplatz, der dem Hauptsystem angeschlossen wird. „Jeder, der sich uns anschließt, verfügt direkt über einen gut gefüllten Marktplatz, eine große Artikelzahl, hunderttausende Mitglieder und einen professionellen Mitgliederservice. Besonders interessant ist diese Dienstleistung zum Beispiel für Verlage, Internetportale oder TV-Sender. Ohne eigenen Aufwand können die Firmen so mit ihrem Marktplatz Geld verdienen und ihren Lesern, Zuschauern oder Nutzern einen Mehrwert bieten“, erklärt der amprice-Geschäftsführer. Gerade in der Verlagsbranche hat amprice einen steigenden Bedarf ausgemacht, der mit den neuen Möglichkeiten des Systems befriedigt werden kann.
Die viel diskutierten Rachebewertungen bei anderen Online-Marktplätzen sind bei amprice 2.0 ebenfalls kein Thema mehr. „Wir haben ein faires Bewertungssystem, das Rachebewertungen ausschließt. Wettbewerbsbedingte Bewertungsszenarien haben bei uns keine Chance – unser System prüft die Bewertung auf Plausibilität“, informiert Burgdorf. Jemanden positiv zu bewerten ist leicht. Nur wer eine negative Bewertung vorhat, muss detailliert Kritik äußern: Er wird dazu mit Rückfragen durch das amprice-System konfrontiert. So wird geprüft, ob ein Vertragspartner den anderen erinnert hat, seinen Verpflichtungen aus dem Kauf nachzukommen. Händler sind so vor Rachebewertungen gefeit – die meist die Konkurrenz vergeben will.
amprice wird auf der neuen Plattform auch selbst handeln. Unter der Leitung von Simon Thomas baut amprice mit amprice-Trading ein neues System auf, wo in direkter Zusammenarbeit mit ausgewählten Herstellern verschiedenster Produkte eine qualitativ hochwertige Vermarktung von amprice sicher gestellt wird. „Viele Hersteller sind mit dem Internetvertrieb ihrer Produkte nicht zufrieden und verunsichert, wie sie auf Fehlentwicklungen angemessen reagieren sollen“, so Burgdorf, „wir bieten diesen Herstellern über uns eine Möglichkeit, ihre Produkte im B2C- und B2B-Bereich kontrolliert und abgestimmt anzubieten.“ Für den Hersteller bedeutet dieses Angebot Sicherheit und für amprice hebt es die Angebotsqualität gerade im hochwertigen Markensegment. Vereinbarungen wurden bereits in den Bereichen Haushaltsgeräte, Uhren, Werkzeug und Geschenkartikel abgeschlossen.
Im Live-Shopping-Bereich wird es auf amprice stets ein Angebot des Tages, Angebot der Woche und Angebot des Monats geben. An diese Angebote stellt amprice besondere Anforderungen: Begehrt und günstig zugleich müssen die hier angebotenen Artikel sein. Vorrang haben dabei Angebote von auf amprice registrierten Händlern und Herstellern, nur wenn kein Angebot aus der Mitgliedschaft kommt, stellt amprice-Trading passende Angebote in limitierter Stückzahl ein.
amprice.inc ist eine Aktiengesellschaft nach amerikanischem Recht mit einer Tochtergesellschaft in Deutschland, der amprice GmbH, und einer Tochtergesellschaft in Marokko, der Moulaha & Co. Das Unternehmen betreibt seit 2005 in Deutschland den Online-Marktplatz amprice.de. Hinzu kamen das Rückwärts- Auktionshaus Azubo.de und den Sammler-Marktplatz BesteAuktion.de. Durch eigenes Wachstum und Integration der Auktionshäuser BesteAuktion und Azubo stieg die amprice GmbH mit rund einer Million laufenden Angeboten und monatlich über 7000 erfolgreichen Transaktionen in die Top 3 der deutschen Online- Marktplatzunternehmen auf – und das in gerade mal drei Jahren.
Mein Kommentar: amprice ist derzeit hinter eBay und Hood.de die Nummer 3 unter den deutschen Onlineauktionären - mit deutlichem Abstand zu den danach folgenden Plattformen. Im Gegensatz zu anderen ist Markus Burgdorf noch nicht satt (und träge), sondern vorne dabei - und bei Themen wie dem Live-Shopping Vorreiter. Und auch bei der direkten Ansprache von Herstellern hat Marktführer eBay zwar den Trend erkannt, läuft aber hinterher.
Quelle:www.wortfilter.de